Inkraft treten der neuen Ehrungsordnung

Beim 7. Kreissporttag wurde die veränderte Ehrungsordnung durch die Vereinsvertreter einstimmig abgesegnet. So das diese nun Inkraft tritt.
Wichtige Veränderungen sind:

    • Jubiläumsurkunden können erstmalig zum 10. Vereinsjubiläumüberreicht werden. Danach besteht die Möglichkeit,alle 5 Jahre Jubiläumsurkunden zu erhalten.
    • Der Vorstand kann an verdienstvolle Vereinsmitglieder sowie Sportvereine und Verbände zuHöhepunkten im persönlichen Leben bzw. in der Vereinsentwicklung ein Ehrenpräsentvergeben.

Die komplette Ehrungsordnung und das Antragsformular finden Sie untenstehend:
Ehrungsordnung
Antragsformular

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