Der Kinder- und Jugendsport bleibt in den folgenden Ämtern bis zum 17.12.2020 verstärkt eingeschränkt. Aktuell sind 12 von insgesamt 19 Ämtern betroffen, da sie die 7-Tage-Izidenz von 50 überschreiten (Stand 09.12.2020):
- Stadt Greifswald
- Heringsdorf
- Stadt Pasewalk
- Stadt Strasburg (Uckermark)
- Stadt Ueckermünde
- Amt Am Peenestrom
- Amt Am Stettiner Haff
- Amt Jarmen-Tutow
- Amt Löcknitz-Penkun
- Amt Uecker-Randow-Tal
- Amt Usedom-Süd
- Amt Züssow
Im Vergleich zur vorherigen Allgemeinverfügung (04.12.2020) ist die Stadt Ueckermünde hinzugekommen. Für die benannten Ämter gilt:
- Untersagung des Trainingsbetriebes im Kinder- und Jugendsport in Innenräumen
- Schließung von Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen
- Im Freien sind sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen erlaubt. Die Nutzung von Umkleiden und Duschräumen bleibt untersagt.
Zur Allgemeinverfügung 11.12.2020
Weitere Informationen unter corona.kreis-vg.de