Der Kreissporttag (Mitgliederversammlung) hat am 28.08.2021 eine Satzungsänderung beschlossen, diese betrifft den §14 Arbeitsweise.
Die Änderung wurde in das Vereinsregister eingetragen und ist somit rechtskräftig. Inhaltlich ist das Einladungsverfahren, sowie die Zusendung der Unterlagen (Tagesordnung, Anträge etc.) für die Mitgliederversammlung und das Antragsverfahren betroffen. Beides wird zukünftig per E-Mail erfolgen, auf Wunsch ist eine postalische Zusendung möglich. Hierfür muss uns jedoch unaufgefordert bis zum 31.01. des laufenden Jahres eine Mitteilung vorliegen. Anträge an den Kreissporttag müssen schriftlich per E-Mail oder Fax oder Post bis zum 31.01. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle eingereicht werden.