Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird in den folgenden Gebieten/Ämtern bis zum 10.12.2020 untersagt. Das Auswahlkriterium ist die Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50.
- Stadt Greifswald
- Heringsdorf
- Stadt Pasewalk
- Stadt Strasburg (Uckermark)
- Amt Am Peenestrom
- Amt Am Stettiner Haff
- Amt Jarmen-Tutow
- Amt Löcknitz-Penkun
- Amt Uecker-Randow-Tal
- Amt Usedom-Süd
- Amt Züssow
Ausgenommen von dem Verbot sind sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Freien. Die Nutzung von Umkleiden und Duschräumen ist untersagt. Ausgenommen von der Untersagung ist auch Individualsport allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien oder in der eigenen Häuslichkeit.
Ab dem 04.12.2020 ist der Vereinssport für Jugendliche unter 18 Jahren in geschlossenen Räumen, unter der folgenden Bedingung, erlaubt. Die 7-Tages Inzidenz in dem Amtsbereich muss unter 50 liegen. Aktuell gilt dies für die folgenden Ämter (vorausgesetzt, dass die Kommunen vor Ort die Sportanlagen öffnen):
- Anklam, Stadt
- Anklam-Land
- Ueckermünde. Stadt
- Amt Landhagen
- Amt Lubmin
- Amt Peenetal/ Loitz
- Amt Torgelow-Ferdinandshof
- Amt Usedom-Nord
(Quelle: Anlage zur Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Regelung von Einschränkungen im Sportbetrieb zu Gunsten des Infektionsschutzgesetzes COVID-19 /Übertragung von SARS-CoV-2 vom 03.12.2020)
Informationen auch unter: www.kreis-vg.de