Neue Allgemeinverfügung (11.12.2020) um ein Amt erweitert

Der Kinder- und Jugendsport bleibt in den folgenden Ämtern bis zum 17.12.2020 verstärkt eingeschränkt. Aktuell sind 12 von insgesamt 19 Ämtern betroffen, da sie die 7-Tage-Izidenz von 50 überschreiten (Stand 09.12.2020):

  1. Stadt Greifswald
  2. Heringsdorf
  3. Stadt Pasewalk
  4. Stadt Strasburg (Uckermark)
  5. Stadt Ueckermünde
  6. Amt Am Peenestrom
  7. Amt Am Stettiner Haff
  8. Amt Jarmen-Tutow
  9. Amt Löcknitz-Penkun
  10. Amt Uecker-Randow-Tal
  11. Amt Usedom-Süd
  12. Amt Züssow

Im Vergleich zur vorherigen Allgemeinverfügung (04.12.2020) ist die Stadt Ueckermünde hinzugekommen. Für die benannten Ämter gilt:

  • Untersagung des Trainingsbetriebes im Kinder- und Jugendsport in Innenräumen
  • Schließung von Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen
  • Im Freien sind sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen erlaubt. Die Nutzung von Umkleiden und Duschräumen bleibt untersagt.

Zur Allgemeinverfügung 11.12.2020

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